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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung auf http://www.charts-weltweite.de (nachstehend "Auftragnehmer" und/oder "charts-weltweit.de" genannt).
1. Geltung
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Auftragnehmers, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch für den Fall, dass solche durch den Auftraggeber übersandt wurden und/oder der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Definitionen
2.1. "Auftraggeber" als Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbst?ndigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2.2. "Auftragnehmer" ist charts-weltweit.de (nachstehend "Auftragnehmer" und/oder "charts-weltweit.de" genannt).
2.3. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung und Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Medien-, Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem World Wide Web, zum Zwecke der Verbreitung.
2.4. Ein "Werbemittel" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluss
3.1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag ausschließlich durch schriftliche Erteilung, die nicht durch elektronische Form ersetzt werden kann, nebst Bestätigung des Auftrags zustande.
3.2. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen mit der Werbeagentur zustande. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Gewerbe- und/oder Mandatsnachweis zu verlangen.
4. Ablehnung von Werbung
4.1. Der Werbungtreibende ist verpflichtet, seine Werbung so auszugestalten, dass sie nicht gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder gegen Vorschriften des Jugendschutzes verstößt. Auch darf die Werbung nicht den Richtlinien (zu erotik-affiner Werbung) und anderen durch den Auftragnehmer mitgeteilten Vorgaben widersprechen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen bzw. zu sperren, insbesondere dann, wenn der Werbeauftrag nicht oben stehenden Voraussetzungen entspricht und die Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist; desweiteren sofern der Inhalt des Werbeauftrags vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde. Die Ablehnung des Auftrags wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Ein Anspruch auf Ersatz - gleich welcher Art - besteht nicht.
4.2. Desweiteren kann der Auftragnehmer ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und/oder hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erf?llt werden. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
5. Datenanlieferung und Abwicklung des Werbeauftrags
5.1. Datenanlieferung
5.1.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und/oder den technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel nebst dazugehöriger URL rechtzeitig, d.h. für GIF- und JPG- Formate 4 Werktage, für RichMedia - Formate und Sonderwerbeformen 7 Werktage vor Schaltungsbeginn bei dem Auftragnehmer anzuliefern. Pro Auftrag und Platzierung können maximal drei Werbemittelmotive geschaltet werden. Voranstehendes gilt auch im Hinblick auf einen Austausch des Werbemittels.
5.1.2. Der Auftraggeber hat digital übermittelte Unterlagen frei von sog. Computerviren oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen von Schadensquellen auf einer übermittelten Datei wird der Auftragnehmer von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
5.1.3. Die Anbindung an den Ad-Server des Auftragnehmers erfolgt nach dessen Vorgaben und nur in Abstimmung mit diesem. Für ansonsten etwaig auftretende Störungen und deren Folgen haftet der Auftragnehmer nicht.
5.1.4. Der Auftragnehmer wird die Werbemittel bis maximal 3 Monate nach letztmaliger Verbreitung aufbewahren und vorhalten. Eine dar?ber hinausgehende Bereitstellung kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden.
5.1.5. Kosten des Auftragnehmers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende ?nderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
5.1.6. Für den Einsatz eines externen Ad-Servers ist der Abschluss einer gesonderten Ad-Serververeinbarung, wie sie von dem Auftragnehmer vorgehalten wird, erforderlich.
5.2. Platzierung
Die Platzierung der Werbemittel liegt im billigen Ermessen des Auftragnehmers, der die angemessenen Interessen des Auftraggebers weitestgehend berücksichtigen wird.
5.3. Reporting
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags Informationen über die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel für den Auftraggeber zum Abruf bereithalten.
5.4. Abnahme
Der Werbungtreibende ist verpflichtet, die Werbung unverz?glich nach der ersten Schaltung zu untersuchen und etwaige Fehler innerhalb von 3 Werktagen nach der ersten Schaltung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Werbung als abgenommen.
5.5. Nachlasserstattung und Unterlieferung
5.5.1. Wird ein Auftrag aus Umst?nden nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Auftragnehmer zu erstatten.
5.5.2. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
5.5.3. Im Falle der Unterlieferung hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachlieferung entsprechend der mit ihm vereinbarten Page-Impressions. Dieser Anspruch kann nur binnen einer Frist eines Jahres ab Kenntniserlangung (regelmäßig nach Auslieferung der letzten Kampagne nebst Ad-Reporting) bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis durch den Auftraggeber geltend gemacht werden. Im Falle einer Abweichung zwischen der von der Agentur bzw. vom Auftragnehmer gemessenen Medialeistung sind die vom Auftragnehmer ermittelten Zahlen maßgebend.
5.6. Abwicklungszeitraum
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
6. Rechteeinräumung
6.1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich World Wide Web/Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank, Abruf aus dieser und Speicherung in einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Darin enthalten ist das Werberecht als das Recht, die Werbung auch unentgeltlich durch Abdruck, Sendung und/oder sonstige Wiedergabe kurzer Bestandteil zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen. Weiterhin ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zur Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf das veröffentlichte Werbemittel, entstehen können. Ferner wird der Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegen?ber Dritten zu unterstützen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte sowie dem Auftraggeber übersandte Preisliste.
7.2. Änderungen der Preisliste bleiben vorbehalten. Soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, gelten neue Tarife bzw. Preisanpassungen nicht für bereits bestätigte bzw. laufende Aufträge.
7.3. Rabatte bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Auftragnehmers zu halten.
7.4. Sind Abschlagszahlungen eines Auftraggebers nicht eindeutig einer bestimmten Rechnung zuzuordnen, wird die Leistung im Zweifel auf die zeitlich älteste noch offene Rechnung erbracht, die dem Auftraggeber gestellt wurde.
7.5. Online-Insertionen werden bei Insertionsbeginn in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse fällig.
7.6. Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Gewährleistung des Auftragnehmers
8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Ad-Server-Verfügbarkeit beträgt 96% im Jahresmittel.
8.2. Bei ungen?gender Wiedergabequalit?t des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Schaltung einer einwandfreien Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Ersatz des unmittelbaren Schadens oder R?cktritt. Bei Vorliegen geringfügiger Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen.
8.3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen für den Auftragnehmer nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Frist von 3 Werktagen nach erster Veröffentlichung schriftlich (auch in elektronischer Form, z.B. via e-Mail) anzuzeigen, danach ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei späteren Reklamationen haftet der Auftragnehmer insbesondere nicht für die durch Zeitverzögerung entstandenen oder vergrößerten Schäden. Den Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von Entstehen des Anspruchs Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Dies gilt nicht für Fälle der Arglist des Auftragnehmers.
8.4. Fällt die Durchführung eines gesamten Auftrags aus Gründen aus, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Frist nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Ist die Nachholung im Rahmen der gesetzten Frist nicht möglich, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten bzw. Ersatz des unmittelbaren Schadens verlangen.
8.5. Garantien im Rechtssinne werden nicht gewährt.
9. Haftung
9.1. Bei leicht fahrl?ssigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters, eines Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden und maximal auf den halben Preis des betroffenen Werbeauftrags begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Folge- und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
9.2. Voranstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht für Fälle von dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitssch?den.
9.3. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von der Entstehung des Anspruchs Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10. Zahlungsverzug und Aufrechnung
10.1. Verzugszinsen werden grundsätzlich in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
10.2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, die weitere Einstellung von Insertionen damit zurückzustellen, ohne dass deswegen ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht.
10.3. Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn der Gegenanspruch von dem Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
11. Laufzeit und Stornierungen
11.1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung von Auftrag und dessen Bestätigung in Kraft und endet mit Ablauf der Schaltperiode, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
11.2. Die Kündigung von Festbuchungen ist nicht möglich.
11.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt.
11.4. Die K?ndigung von Werbeaufträgen hat in Schriftform zu erfolgen, die nicht durch elektronische Form ersetzt werden kann.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich nur dann mitgeteilt wenn Sie einen bereits erteilten Auftrag im wesentlichen berühren. Des weiteren stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung unter http://www.charts-weltweit.de zur Einsicht zur Verfügung.
12.2. Werbeaufträge werden unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
12.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages mit dem Auftraggeber wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.
12.5. Erfüllungsort ist - sofern möglich - Solingen als Sitz des Auftragnehmers.
12.6. Gerichtsstand ist - sofern möglich - Solingen. Es gilt deutsches Recht.[/BLOCK]
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